Ob es noch Platz gibt, seht Ihr hier:
Die Bedeutung:
- Bei Rot braucht Ihr gar nicht erst losfahren: Beide Plätze sind belegt.
- Bei Gelb gibt es noch einen freien Platz.
- Bei Grün sind beide Plätze frei, da kann kaum etwas schiefgehen.
- Ist die Ampel aus, ist das System kaputt...
Die Ampel wird von Euch selbst gesteuert. Dafür gibt es neben unserem Hauseingang eine kleine Schaltbox.
Bitte niemals vergessen, bei An- und bei Abreise die Ampel auf die richtige Anzahl der freien Plätze zu schalten!
Eine Gewähr für die Richtigkeit der Anzeige oder gar einen Anspruch auf einen freien Platz gibt es also nicht.
Aber keine Sorge, das klappt zu 98% richtig gut.
...Wohnmobile willkommen...
Nachdem im Jahr 2021 alle beliebten freien Stellplätze entlang des Nordostseekanals gesperrt wurden, haben wir uns
überlegt, dass wir auf unserem Hausparkplatz wenigstens für 2 Wohnmobile Platz schaffen könnten.
Mittlerweile gibt
es zwei separate Plätze, durch einen bepflanzten Friesenwall ein wenig getrennt, beide mit Blick nach vorn auf das
Geschehen auf dem Kanal und auf die kleine Fähre nach Dithmarschen. Und wir erfreuen uns eines ungeahnt guten Zuspruchs!
Warum bieten wir keine Reservierung?
Ganz einfach: Wir müssten ein System für Vorauszahlungen installieren, diese überwachen,
und jederzeit vor Ort sein, um bei anreisenden Wohnmobilen festzustellen, ob es eines mit
Reservierung ist oder nicht, und es, wenn nicht, wegschicken, wenn der Platz reserviert
wurde. Das heißt, wir müssten jederzeit einen "Parkwächter" vor Ort haben. Ganz abgesehen
vom Zeitaufwand für Mailverkehr, Zahlungsüberwachung, Telefonate. Dafür kann man jemanden
einstellen, wenn man einen Platz mit 50 Stellplätzen betreibt. Bei zwei Plätzen würde dieser
Aufwand die möglichen Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen!
Kurzum: Ihr müsst Euch mit der Ampel begnügen, die immerhin schon mit relativ hoher
Wahrscheinlichkeit zeigt, ob eine Anreise lohnt oder nicht. Wem das nicht genügt, der
der muss halt auf die großen Platzanlagen zurückgreifen.
Dürfen wir das?
Ja, denn zwar verbietet das Schleswig-Holsteinische Landesnaturschutzgesetz pauschal jegliches "Aufstellen mobiler Unterkünfte"
außerhalb dafür zugelassener Plätze (und ist damit strenger als in den anderen Bundesländern), aber:
Ein Zusatz gestattet eine Ausnahme: "Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche
Unterkünfte nur für den persönlichen Gebrauch der Nutzungsberechtigten aufgestellt werden." Als Eigentümer des Grundstücks,
das ohne Zweifel zum engeren Wohnbereich gehört, können wir nach BGB Nutzungsrechte aussprechen. Dieses erteilen wir Ihnen in Gestalt
Gestalt des hier nachzulesenden
Nutzungsvertrages.